Für viele Abteilungen in Kapitalgesellschaften steht einmal jährlich die Erstellung des Geschäftsberichts im Kalender.
Ein Ereignis, das einen großen Kraftakt und oft wochenlange Vorarbeiten erfordert.
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben, soll der Bericht den „Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird“ (§ 289 Abs. 1 HGB). Der Geschäftsbericht dient also dazu, die Anteilseigner detailliert über das vergangene Geschäftsjahr und die Planung des folgenden zu informieren.
Darüber hinaus verfolgen aber zahlreiche Unternehmen auch noch einen ganz anderen Zweck mit dem Geschäftsbericht: In Zeiten relativ kurzfristiger Geldanlagen und Gewinnmitnahmen kommt ihm seit Jahren auch eine Aufgabe als Akquiseinstrument zu. Sein Zahlenwerk soll potenzielle Anleger überzeugen und seine Aufmachung soll eine sympathische Ansprache gewährleisten. Entsprechend aufwendig und imagestärkend professionell ist die Mehrzahl der Geschäftsberichte gestaltet und getextet.